Arbeitsunfall

Unsere Praxis ist von den Berufsgenossenschaften als D-Arzt-/Unfallarzt-Praxis zugelassen. Im Falle eines Arbeitsunfalles sind Sie verpflichtet, diesen unmittelbar zu melden und sich ärztlich vorzustellen.

In folgenden Fällen liegt ein BG-Fall vor:

  • Verletzungen während der Arbeit
  • Verletzungen auf dem Weg von der Arbeit
  • Schulunfälle
  • Profisportlerunfälle