
Arbeitsunfall
Unsere Praxis ist von den Berufsgenossenschaften als D-Arzt-/Unfallarzt-Praxis zugelassen. Im Falle eines Arbeitsunfalles sind Sie verpflichtet, diesen unmittelbar zu melden und sich ärztlich vorzustellen.
In folgenden Fällen liegt ein BG-Fall vor:
- Verletzungen während der Arbeit
- Verletzungen auf dem Weg von der Arbeit
- Schulunfälle
- Profisportlerunfälle